Rettet die Lacomaer Teiche!

Beteiligt Euch mit Einwendungen!


Aufruf / Argumente / Musterbrief

Auch wenn der Bergbau immer wieder so tut, als käme Lacoma "sowieso weg", gibt es bisher keinerlei Genehmigung zur Beseitigung der Lacomaer Teiche.
Diese hat die Vattenfall jetzt erst beantragt.1 Nun führt das Landesbergamt ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung durch. Da dies in einer zweiten Stufe auch die Flutung des Cottbuser Sees regeln soll, ist es irreführend nach diesem benannt worden:

"Wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren für den Gewässerausbau Cottbuser See – Teilvorhaben 1, Gewässerbeseitigung im Bereich der Teichgruppe Lakoma und eines Abschnittes des Hammergraben-Altlaufes"

Der erste Antrag im Sommer 2002 wurde bereits wegen gravierender Mängel von der Behörde zurückgewiesen. Nun liegt ein neuer Antrag vor.

1 Das deutsche Rechtssystem beschert uns den kuriosen Fakt, dass der Tagebau bergrechtlich schon genehmigt werden konnte, bevor wasserrechtlich überhaupt über die Beseitigung der Teiche geredet wurde. Dennoch ist das Wasserrechtsverfahren unerlässlich für den Tagebau. Wird die Genehmigung nicht erteilt, muß er vor dem Alten Hammergraben stoppen.

Jeder muss gefragt werden.

Dazu gibt es eine Auslegungsfrist, in der die Unterlagen von jedem Bürger eingesehen werden können. Möglich ist das bis zum 7. März im Cottbuser Rathaus (Neumarkt 5) und im Technischen Rathaus (K.-Marx-Str. 67), jeweils im Foyer, sowie in den Amtsverwaltungen Burg und Peitz zu den bekannten Öffnungszeiten. Gegen die geplante Gewässerbeseitigung in Lacoma kann jeder Bürger Einwendungen erheben! Es ist jedoch nicht unbedingt erforderlich, die Unterlagen selbst einzusehen. Einwendungen können bis 21.3. (zwei Wochen nach Auslegung) gerichtet werden an das

Landesbergamt Brandenburg,
Vom-Stein-Straße 30,
03050 Cottbus, oder das

Amt für Wirtschaftsförderung,
Neumarkt 5,
03046 Cottbus.

Einwendungen wirken!

Das Landesbergamt ist verpflichtet, alle Einwendungen in seine Abwägung einzubeziehen. Außerdem kann jeder Verfahrensfehler gegenüber einem Betroffenen dazu führen, dass die Planfeststellung vor Gericht angefochten werden kann. Deshalb scheuen die Behörden oft keine Mühen. In der Regel wird jeder Einwender zu einer mündlichen Erörterungsversammlung eingeladen, natürlich ist die Teilnahme daran freigestellt. Bei anderen Verfahren (z.B. Flughafen Schönefeld oder Ortsumgehung Michendorf) führten tausende Einwendungen zu einer mehrwöchigen Erörterungsversammlung! Unabhängig davon, wie die Behörde am Ende entscheidet, kann so der Öffentlichkeit die breite Ablehnung des Vorhabens klargemacht werden.

Wer ist Betroffener?

Betroffen ist jeder, der sich betroffen fühlt und klare Gründe für seine Ablehnung des Vorhabens formuliert. Das können zum Beispiel der Angler und der Erholungssuchende sein, der am Wochenende an den Lacomaer Teichen spazierengeht, oder die Schule, die dorthin Exkursionen macht. Wer bereits im Jahr 2002 Einwendungen abgegeben hat, sollte sich erneut beteiligen um deutlich zu machen, dass er auch den neuen Antrag ablehnt.

Wir geben Hinweise.

Wir veröffentlichen in Kürze an dieser Stelle einen Musterbrief, der ohne weiteres abgeschickt werden kann. Viel besser sind aber individuell verfasste Einwendungen, weil die Behörde sich dann mit jeder einzeln auseinandersetzen muß. Besonders wirksam sind Forderungen und Anträge ("Ich fordere den Nachweis, dass..."), oder der Vorschlag von Alternativlösungen, die dann gründlich geprüft werden müssen. Wichtig ist in jedem Fall, dass Name und Anschrift jedes Einwenders vollständig zu erkennen sind; das Sammeln mehrerer Unterschriften unter einem Brief bringt erfahrungsgemäß nichts. Einwendungen können auch zunächst an uns geschickt werden, wir versichern, dass wir sie rechtzeitig gesammelt übergeben.

Unsere Adresse:

Grüne Liga Brandenburg e.V.,
Lindenstrasse 34,
14467 Potsdam

Mit Fragen und Hinweisen können Sie sich auch telefonisch unter 0355/860484
oder per e-mail unter
potsdam@grueneliga.de an uns wenden.

 

Warum müssen die Lacomaer Teiche gerettet werden?

Lacoma ist nicht ersetzbar.

Lacoma ist nicht ersetzbar. Lacoma ist für den Naturschutz von europäischer Bedeutung. Hier gibt es nicht nur das größte Vorkommen der Rotbauchunke in Deutschland, sondern es sind hier mehr als 100 weitere bedrohte Arten beheimatet. Davon genießt der Eremitenkäfer die höchste europäische Naturschutzpriorität! Für die Erholung und Bildung der Cottbuser Bürger und ihrer Gäste sind die Teiche an ihrem jetzigen Ort und in Verbindung mit den umgebenden Frei. ächen von großer Bedeutung. Die Lacomaer Teiche und der Hammergraben haben eine jahrhundertelange Geschichte und Denkmalwert, was überhaupt nicht ersetzt werden kann.

Lacoma hat Zukunft.

Die Lacomaer Teichlandschaft wird als Verbindung der Stadt mit dem späteren „Cottbuser See“ dringend gebraucht. Hier könnten Potenziale für sanften Tourismus schon jetzt erschlossen werden! Dafür kann das Konzept des Lacoma-Vereins „Eine Vision für Lacoma“ eine Grundlage bilden.

Das Ausgleichskonzept ist Spekulation.

Als neues Ausgleichskonzept will Vattenfall Maßnahmen in der Spreeaue nördlich von Cottbus durchführen. Doch ob das wirklich funktioniert, wissen die Planer selbst nicht: „Die Bewertung der Erfolgsaussichten auf vorgesehenen Ausgleichsflächen muss daher sehr spekulativ bleiben“, heißt es z.B. im Gutachten über das Umsiedeln von Amphibien. Die Planer reden zwar davon, dem Fluss wieder Raum zu geben. Tatsächlich sehen sie aber zehntausende Quadratmeter Steinschüttungen im Flussbett vor – ist das ein naturnaher Zustand der Spree? Wie Pflege und Bewirtschaftung von vernässtem Grünland hinter dem Deich geregelt werden sollen, um neugeschaffene Lebensräume langfristig zu erhalten, bleibt völlig offen. Vor allem aber kommt der Versuch, Lacoma zu ersetzen um Jahre zu spät. Ein paralleles Bestehen der alten und neuen Lebensräume über mehrere Jahre wäre unerlässlich. Die Lacomaer Teiche sollen nach dem Willen von Vattenfall aber schon 2005 verschwinden. Das darf nicht geschehen!

Den Cottbuser See besser durchdenken.

 Durch die Wasserspiegelhöhe dieses „größten Tagebausees der Lausitz“ können nördlich davon einerseits Vernässungen auftreten, so z.B. in Maust und Haasow. An anderer Stelle, z.B. in Willmersdorf sterben Bäume wegen dauerhafter Grundwasserabsenkung ab. Doch Probleme mit der Schaffung des Sees sollen bei der Zulassung des „Teilvorhabens 1“ ausgeblendet und ihre Betrachtung um Jahre verschoben werden.

Natürlich gibt es eine ganze Reihe weiterer Argumente. Wir wollten uns hier auf wenige Kernpunkte beschränken und stehen für Gespräche und Nachfragen gern zur Verfügung.   

 

Weshalb bin ich betroffen?

Neben den politischen Argumenten darf man beim Verfassen einer individuellen Stellungnahme nicht vergessen, die eigene Betroffenheit nachzuweisen. Sicher trifft mindestens einer der folgenden Punkte auf Sie zu, oder Sie finden noch weitere:

  • Ich besitze ein Grundstück im geplanten "Cottbuser See" und bin nicht bereit, dieses Grundstück zu veräußern.

  • Ich gehe regelmäßig am Alten Hammergraben angeln / Vögel beobachten / spazieren / fotografieren / jagen /... und brauche die im Stadtgebiet gelegene weitläufige Landschaft dringend für meine Erholung und die Ausübung meiner Hobbies.

  • Meine Kinder nutzen die Umweltbildungs- und Naturerlebnisangebote in Lacoma und haben in der Teichlandschaft einmalig günstige Möglichkeiten, sich zu umweltbewußten und ganzheitlich gebildeten Persönlichkeiten zu entwickeln.

  • Ich bin als Künstler tätig und finde regelmäßig Entspannung, Inspiration und Motive in der Lacomaer Teichlandschaft. Damit würde ich durch deren Beseitigung nicht nur künstlerisch, sondern auch beim Verdienen meines Lebensunterhaltes beeinträchtigt.

  • Ich führe als Lehrer / Professor Exkursionen in die Lacomaer Teichlandschaft durch.
  • Bei Verwirklichung des Konzeptes "Eine Vision für Lacoma" würde ich mich in Lacoma ansiedeln unnd dort meinen Lebensunterhalt verdienen.
  • Ich bin mit Hammergraben und Teichen seit Jahrzehnten verwurzelt, sie sind untrennbarer Teil meines Heimatverständnisses.

  • Ich bin zugezogener Cottbuser und habe erst durch die Lacomaer Teiche ein Heimatgefühl für die Region entwickeln können.

  • Ich komme nur nach Cottbus, wenn ich Lacoma besuche.

  • Ich bin wendischer (sorbischer) Nationalität, die durch die Siedlungstätigkeit meiner Vorfahren entstandene Kulturlandschaft bei Lacoma ist als Teil des wendischen Siedlungsgebietes durch die Verfassung des Landes Brandenburg geschützt.

  • Ich habe Grundstück / Haus / Garten nördlich des geplanten "Cottbuser Sees". Unsicherheiten über die steigende Vernässungsgefahr nördlich des Sees kann ich nicht akzeptieren. Sie ist durch eine geringere Ausdehnung des Sees (durch Erhalt der Lacomaer Teiche) von vornherein auszuschließen.

  • Ich besitze / nutze ein Grundstück, das zur Schaffung der Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen ist. Die bisherige Nutzung möchte ich aufrecht erhalten. Weisen Sie nach, warum der notwendige Ausgleich zwingend die Inanspruchnahme dieses Grundstückes erfordert.

 

Musterbrief

Den Musterbrief für die Bürgerbeteiligung gibt es hier im pdf-Format herunterzuladen

Anmerkung: Wer noch keinen Acrobat Reader besitzt, kann ihn hier herunterladen (ca 8 MB).



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