Auch wenn der Bergbau immer wieder so tut, als käme Lacoma "sowieso weg", gibt es bisher keinerlei Genehmigung zur Beseitigung der Lacomaer Teiche.
Diese hat die Vattenfall jetzt erst beantragt.1 Nun führt das Landesbergamt ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung durch. Da dies in einer zweiten Stufe auch die Flutung des Cottbuser Sees regeln soll, ist es irreführend nach diesem benannt worden:

"Wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren für den Gewässerausbau Cottbuser See – Teilvorhaben 1,Gewässerbeseitigung im Bereich der Teichgruppe Lakoma und eines Abschnittes des Hammergraben-Altlaufes"

Der erste Antrag im Sommer 2002 wurde bereits wegen gravierender Mängel von der Behörde zurückgewiesen. Nun liegt ein neuer Antrag vor.

1 Das deutsche Rechtssystem beschert uns den kuriosen Fakt, dass der Tagebau bergrechtlich schon genehmigt werden konnte, bevor wasserrechtlich überhaupt über die Beseitigung der Teiche geredet wurde. Dennoch ist das Wasserrechtsverfahren unerlässlich für den Tagebau. Wird die Genehmigung nicht erteilt, muß er vor dem Alten Hammergraben stoppen.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung in diesem Verfahren ist inzwischen erfolgt. Nach Presseberichten (Lausitzer Rundschau vom 25.3.2004) haben sich dabei mindestens 1500 Bürger mit Einwendungen gegen das Vorhaben beteiligt. Wir danken allen Einwendern für ihre Unterstützung !

Erörterungstermin

Im Amtsblatt der Stadt Cottbus ist nun bekanntgegeben:
Das Landesbergamt erörtert die zum wassserrechtlichen Planfeststellungsverfahren rechtzeitig eingegangenen Stellungnahmen am Dienstag, dem 29.Juni 2004 in der Zeit von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr in der Messehalle Cottbus, Grosser Saal, Vorparkstrasse 3, 03042 Cottbus

"Für den Fall, dass die Erörterung an diesem Tage nicht abgeschlossen werden kann, wird sie an den folgenden Tagen fortgesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die formgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben der Antragsstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass von allen Einwendern und Betroffenen der Personalausweis bzw. von Behördenvertretern der Dienstausweis für die Einlasskontrolle mitzubringen ist, da der Termin nicht öffentlich ist."

Soweit die Bekanntmachung. Wir rufen alle Einwender, die sich für den Erhalt Lacomas ausgesprochen haben auf, sich nach ihren Möglichkeiten diesen und die folgenden Tage für die Erörterung freizuhalten und ihre Interessen dort zu vertreten. Im Rahmen des Lacoma-Festes und am Mittwoch, dem 23.Juni um 20:00 Uhr in der Galerie Haus 23 (am Cottbuser Busbahnhof) wird es von uns Informationsveranstaltungen dazu geben.

Mahnwache

Vor dem Eingang zur Messehalle hat die Grüne Liga für den 29.Juni ab 9:00 Uhr eine Mahnwache angemeldet. Alle Einwender und weitere Freunde der Lacomaer Teichlandschaft können dort vor Beginn der Veranstaltung noch einmal öffentlich ihren Willen bekunden.

Tagesordnung

Die Tagesordnung zur Erörterungsversammlung hat das Landesbergamt auf seiner Internetseite veröffentlicht.

Was müssen Sie auf der Erörterungsversammlung beachten?

Der Termin ist grundsätzlich nicht öffentlich
Deshalb Personalausweis mitbringen, am Einlass wird eine Liste der registrierten Einwender geführt. Jeder Einwender kann jedoch persönlichen Beistand (auch mehrere Personen) mitbringen.

Sie können sich vertreten lassen
Wer den Termin nicht wahrnehmen kann, darf einen anderen Bürger schriftlich bevollmächtigen, für ihn zu sprechen. Wer die Versammlung verlassen muss, kann auch mündlich eine Vollmachtserklärung zu Protokoll geben. Beides lohnt sich aber nur, wenn bestimmte individuelle Belange vertreten werden sollen. Unterzeichner des Musterbriefes können sich durch die anerkannten Naturschutzverbände ausreichend vertreten fühlen.

Ablauf
Nach der Eröffnung wird Vattenfall eine zusammenfassende Darstellung des Vorhabens geben. Das dient aber nur der Wiederholung und Auffrischung. Was dabei vorgetragen oder weggelassen wird ist unerheblich - Gegenstand der Erörterung sind die kompletten Antragsunterlagen.
Das Bergamt will nicht nach einzelnen Einwendern, sondern nach Themen sortiert vorgehen. Die Einwendungen der einzelnen Bürger werden also nicht am Stück, sondern wiederkehrend zu den einzelnen Tagesordnungspunkten behandelt. Voraussichtlich werden die Stellungnahmeinhalte vorgestellt und im Anschluss zuerst dem Antragsteller Vattenfall Gelegenheit zur Erwiderung gegeben. Die Behörde hat umfassend und ohne Zeitdruck sachlich zu erörtern. Wenn keine neuen Erkenntnisse mehr zu gewinnen sind, kann ein Punkt jedoch für beendet erklärt werden.

Ihre Wortmeldung
Grundsätzlich gelten die Belange, die Sie schon in Ihrer schriftlichen Stellungnahme angeführt haben. Sie können aber dort "dem Grunde nach" angesprochenes weiter ausführen. Von daher sollten die Einwender sich in ihren mündlichen Redebeiträgen nicht beschränken und all das vorbringen, was der Vorhabenszulassung entgegenstehen könnte. Technische Hilfsmittel (Projektionen, Karten) sind erlaubt. Erörtern heißt aber nicht Monologe halten: Stellen Sie ruhig auch Fragen an den Vorhabensträger, die Fachbehörden und Gutachter. Ebenso können Sie Verfahrensanträge stellen, z.B. auf zusätzliche Ermittlungen, Gutachten, Beweissicherungsverfahren, Auflagen, Vorhabensbegrenzungen, ...

Einwände aufrecht erhalten
Die Behörde wird anstreben, dass die Einwender ihre Einwendung aufgrund des Ergebnisses der Diskussion ggf. für erledigt erklären. Das bewirkt, dass die Einwendung praktisch als nicht erhoben gilt und damit im Planfeststellungsbeschluss auch nicht behandelt werden muss. Sofern die Argumente von Bergamt oder Vattenfall Sie nicht vollständig überzeugen, sollten Sie deshalb bei entsprechender Nachfrage ihre Einwände aufrecht erhalten. Damit erhalten Sie sich die Möglichkeit, weiterhin Ansprüche zu erheben, in Widerspruch zu gehen oder gar zu klagen.

Wir danken der Anwaltskanzlei Philipp-Gerlach und Tessmer , für die Zusammenstellung von Hinweisen, die wir hier verwendet und gekürzt wiedergegeben haben.


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