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Auch wenn der Bergbau immer wieder so
tut, als käme Lacoma "sowieso weg", gibt
es bisher keinerlei Genehmigung zur Beseitigung der
Lacomaer Teiche. "Wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren für den Gewässerausbau Cottbuser See – Teilvorhaben 1,Gewässerbeseitigung im Bereich der Teichgruppe Lakoma und eines Abschnittes des Hammergraben-Altlaufes" Der erste Antrag im Sommer 2002 wurde bereits wegen gravierender Mängel von der Behörde zurückgewiesen. Nun liegt ein neuer Antrag vor. 1 Das deutsche Rechtssystem beschert uns den kuriosen Fakt, dass der Tagebau bergrechtlich schon genehmigt werden konnte, bevor wasserrechtlich überhaupt über die Beseitigung der Teiche geredet wurde. Dennoch ist das Wasserrechtsverfahren unerlässlich für den Tagebau. Wird die Genehmigung nicht erteilt, muß er vor dem Alten Hammergraben stoppen.Die Öffentlichkeitsbeteiligung in diesem Verfahren ist inzwischen erfolgt. Nach Presseberichten (Lausitzer Rundschau vom 25.3.2004) haben sich dabei mindestens 1500 Bürger mit Einwendungen gegen das Vorhaben beteiligt. Wir danken allen Einwendern für ihre Unterstützung ! Erörterungstermin
Im Amtsblatt der Stadt Cottbus
ist nun bekanntgegeben: "Für den Fall, dass die Erörterung an diesem Tage nicht abgeschlossen werden kann, wird sie an den folgenden Tagen fortgesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die formgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben der Antragsstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass von allen Einwendern und Betroffenen der Personalausweis bzw. von Behördenvertretern der Dienstausweis für die Einlasskontrolle mitzubringen ist, da der Termin nicht öffentlich ist." Soweit die Bekanntmachung. Wir rufen alle Einwender, die sich für den Erhalt Lacomas ausgesprochen haben auf, sich nach ihren Möglichkeiten diesen und die folgenden Tage für die Erörterung freizuhalten und ihre Interessen dort zu vertreten. Im Rahmen des Lacoma-Festes und am Mittwoch, dem 23.Juni um 20:00 Uhr in der Galerie Haus 23 (am Cottbuser Busbahnhof) wird es von uns Informationsveranstaltungen dazu geben. Mahnwache Vor dem Eingang zur Messehalle hat die Grüne Liga für den 29.Juni ab 9:00 Uhr eine Mahnwache angemeldet. Alle Einwender und weitere Freunde der Lacomaer Teichlandschaft können dort vor Beginn der Veranstaltung noch einmal öffentlich ihren Willen bekunden.
Tagesordnung Die Tagesordnung zur Erörterungsversammlung hat das Landesbergamt auf seiner Internetseite veröffentlicht. Was müssen Sie auf der Erörterungsversammlung beachten?
Der Termin ist
grundsätzlich nicht öffentlich
Sie können sich vertreten
lassen
Ablauf
Ihre Wortmeldung
Einwände aufrecht erhalten
Wir danken der Anwaltskanzlei Philipp-Gerlach und Tessmer , für die Zusammenstellung von Hinweisen, die wir hier verwendet und gekürzt wiedergegeben haben. zurück zur Archivübersicht |
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