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Pressemitteilung der Grünen Liga
Nach Urteil des Europäischen Gerichtshofs müssen
Tagebaupläne vorerst auf Eis gelegt werden
Genehmigung zur Zerstörung der Lacomaer
Teiche wäre klar rechtswidrig
Aufgrund eines neuen Urteils des Europäischen Gerichtshofes
zur Anwendung der Naturschutzrichtlinie “Flora-Fauna-Habitat”
(kurz FFH) müssen die Pläne zur Abbaggerung der Lacomaer Teiche
bei Cottbus auf Eis gelegt werden. Solange eine vollständige europäische
Schutzgebietsliste noch nicht vorliegt, kann das Landesbergamt keine Entscheidung
über die Zerstörung dieses besonders wertvollen Teichgebietes
erlassen. Die GRÜNE LIGA ist zuversichtlich, dass die Rettung des
Gebietes gelingen wird und weist darauf hin, dass der neuerliche Zeitverzug
durch die verspätete Schutzgebietsmeldung seitens des Landes Branden-burg
selbst verschuldet wurde.
"Es ist Zeit für den endgültigen Verzicht auf die Zerstörung
dieser unersetzbaren Landschaft. Für die Energie-versorgung und den
Erhalt von Arbeitsplätzen ist die Abbaggerung nicht nötig."
sagt René Schuster von der GRÜNEN LIGA. "Vattenfall und
Landesregierung haben sich ein weiteres Mal selbst ein Bein gestellt.
Die jetzt fehlende europäische Liste wäre längst fertig,
hätte Brandenburg die Meldung der Gebiete nicht jahrelang verzögert.
Vattenfall hat mit der neuen Lage aber die Chance, sich aus dem rechtlichen
Schlamassel zu retten und den Planfeststellungsantrag zurückziehen."
Der Energiekonzern Vattenfall plant, für den Braunkohletagebau
Cottbus-Nord das etwa 300 ha große einmalige Teichgebiet vollständig
zu beseitigen, obwohl es als gemeldetes FFH-Gebiet unter europäischem
Schutz steht.
Aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 14. September
zum Schutz der FFH-Gebiete vor Zer-störung durch die geplante Inntalautobahn
A94 ergibt sich ein zwingendes Verbot der Zerstörung solcher Schutzgebiete,
die – wie das Gebiet der Lacomaer Teiche – gegenwärtig
in das europäische Schutzgebiets-netz “Natura-2000” aufgenommen
werden sollen. Dass diese Gemeinschaftsliste voraussichtlich auch in den
nächsten Monaten nicht fertig wird, haben sich Vattenfall und Landesregierung
selbst zuzuschreiben. Gemein-sam verzögerten sie die unumgängliche
Meldung des Gebietes Lacomaer Teiche mehr als fünf Jahre lang, und
mussten erst durch ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission
gegen Deutschland zur Meldung der Lacomaer Teiche gezwungen werden. Statt
1998 erfolgte die Meldung so erst Anfang 2004.
"Es wäre deshalb völlig falsch, die jetzigen rechtlichen
Probleme der FFH-Richtlinie anzulasten. Vielmehr wer-den sie dadurch verursacht,
dass Deutschland und insbesondere Brandenburg die Richtlinie zu lange
ignoriert haben." kommentiert René Schuster.
Auch der Braunkohlenplan Cottbus-Nord ist nach Ansicht der GRÜNEN
LIGA rechtswidrig, da dieser ebenfalls der Pflicht zur Durchführung
einer FFH-Verträglichkeitsprüfung unterliegt. Das Potsdamer
Kabinett hatte ihn Mitte Juli für verbindlich erklärt, ohne
eine Stellungnahme aus Brüssel abzuwarten.
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