Pressemitteilung der Grünen Liga

Nach Urteil des Europäischen Gerichtshofs müssen Tagebaupläne vorerst auf Eis gelegt werden

Genehmigung zur Zerstörung der Lacomaer Teiche wäre klar rechtswidrig

Aufgrund eines neuen Urteils des Europäischen Gerichtshofes zur Anwendung der Naturschutzrichtlinie “Flora-Fauna-Habitat” (kurz FFH) müssen die Pläne zur Abbaggerung der Lacomaer Teiche bei Cottbus auf Eis gelegt werden. Solange eine vollständige europäische Schutzgebietsliste noch nicht vorliegt, kann das Landesbergamt keine Entscheidung über die Zerstörung dieses besonders wertvollen Teichgebietes erlassen. Die GRÜNE LIGA ist zuversichtlich, dass die Rettung des Gebietes gelingen wird und weist darauf hin, dass der neuerliche Zeitverzug durch die verspätete Schutzgebietsmeldung seitens des Landes Branden-burg selbst verschuldet wurde.

"Es ist Zeit für den endgültigen Verzicht auf die Zerstörung dieser unersetzbaren Landschaft. Für die Energie-versorgung und den Erhalt von Arbeitsplätzen ist die Abbaggerung nicht nötig." sagt René Schuster von der GRÜNEN LIGA. "Vattenfall und Landesregierung haben sich ein weiteres Mal selbst ein Bein gestellt. Die jetzt fehlende europäische Liste wäre längst fertig, hätte Brandenburg die Meldung der Gebiete nicht jahrelang verzögert. Vattenfall hat mit der neuen Lage aber die Chance, sich aus dem rechtlichen Schlamassel zu retten und den Planfeststellungsantrag zurückziehen."

Der Energiekonzern Vattenfall plant, für den Braunkohletagebau Cottbus-Nord das etwa 300 ha große einmalige Teichgebiet vollständig zu beseitigen, obwohl es als gemeldetes FFH-Gebiet unter europäischem Schutz steht.

Aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 14. September zum Schutz der FFH-Gebiete vor Zer-störung durch die geplante Inntalautobahn A94 ergibt sich ein zwingendes Verbot der Zerstörung solcher Schutzgebiete, die – wie das Gebiet der Lacomaer Teiche – gegenwärtig in das europäische Schutzgebiets-netz “Natura-2000” aufgenommen werden sollen. Dass diese Gemeinschaftsliste voraussichtlich auch in den nächsten Monaten nicht fertig wird, haben sich Vattenfall und Landesregierung selbst zuzuschreiben. Gemein-sam verzögerten sie die unumgängliche Meldung des Gebietes Lacomaer Teiche mehr als fünf Jahre lang, und mussten erst durch ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland zur Meldung der Lacomaer Teiche gezwungen werden. Statt 1998 erfolgte die Meldung so erst Anfang 2004.
"Es wäre deshalb völlig falsch, die jetzigen rechtlichen Probleme der FFH-Richtlinie anzulasten. Vielmehr wer-den sie dadurch verursacht, dass Deutschland und insbesondere Brandenburg die Richtlinie zu lange ignoriert haben." kommentiert René Schuster.

Auch der Braunkohlenplan Cottbus-Nord ist nach Ansicht der GRÜNEN LIGA rechtswidrig, da dieser ebenfalls der Pflicht zur Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung unterliegt. Das Potsdamer Kabinett hatte ihn Mitte Juli für verbindlich erklärt, ohne eine Stellungnahme aus Brüssel abzuwarten.

Hier die Pressemitteilung der GRÜNEN LIGA