Trockenlegung des Hammergrabens bis Ende Februar ausgesetzt

Im Kampf um die Lacomaer Teichlandschaft haben die Naturschutzverbände einen ersten wichtigen Teilerfolg errungen. Die ab 15. Januar geplante Stilllegung eines Teils des Hammergraben-Altaufs musste Vattenfall auf eine Aufforderung des Gerichts absagen und verbindlich zusichern, bis zum 28. Februar keine Maßnahmen zu dessen Trockenlegung durchzuführen.

"Wir gehen sehr optimistisch in das weitere Verfahren. Die Rettung der Teichlandschaft wäre ein Gewinn für die Cottbuser Region, Arbeitsplatzängste werden hier zu Unrecht geschürt" sagt René Schuster von der GRÜNEN LIGA "Wir werden jedoch in den nächsten Wochen wachsam bleiben müssen, da der Konzern seine Zusicherungen schon mehrfach auf ganz eigene Weise ausgelegt hat."

Da der Verlust dieser Landschaft außerdem nicht ausreichend kompensiert werden könnte, waren die Voraussetzungen für eine Genehmigung nicht gegeben, der Planfeststellungsbeschluß ist daher rechtswidrig.
Derzeit ist der Betrieb des Tagebaus nicht in Frage gestellt. Vattenfall selbst erwartet erst im September eine Annäherung des Tagebaus an den Sicherheitsabstand von 50 m zum Hammergraben (an der engsten Stelle im Südosten des Gebietes).

Nach Ansicht der GRÜNEN LIGA müßte Vattenfall bis zur gerichtlichen Klärung ebenfalls auf die Inanspruchnahme einer wertvollen Feuchtwiese bei Maust für umstrittene Kompensationsmaßnahmen verzichten. Dort droht ein gesetzlich geschützter Biotop für falsch geplante Maßnahmen zerstört zu werden. Ein botanisches Gutachten dazu war von den Naturschutzverbänden bereits im Oktober 2006 dem Bergamt übergeben worden.

Die Klage der GRÜNEN LIGA Brandenburg wird von den Umweltorganisationen BUND, NABU und ROBIN WOOD unterstützt.

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