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Trockenlegung des Hammergrabens
bis Ende Februar ausgesetzt
Im Kampf um die Lacomaer Teichlandschaft haben die Naturschutzverbände
einen ersten wichtigen Teilerfolg errungen. Die ab 15. Januar geplante
Stilllegung eines Teils des Hammergraben-Altaufs musste Vattenfall auf
eine Aufforderung des Gerichts absagen und verbindlich zusichern, bis
zum 28. Februar keine Maßnahmen zu dessen Trockenlegung durchzuführen.
"Wir gehen sehr optimistisch in das weitere Verfahren. Die Rettung
der Teichlandschaft wäre ein Gewinn für die Cottbuser Region,
Arbeitsplatzängste werden hier zu Unrecht geschürt" sagt
René Schuster von der GRÜNEN LIGA "Wir werden jedoch
in den nächsten Wochen wachsam bleiben müssen, da der Konzern
seine Zusicherungen schon mehrfach auf ganz eigene Weise ausgelegt hat."
Da der Verlust dieser Landschaft außerdem nicht ausreichend kompensiert
werden könnte, waren die Voraussetzungen für eine Genehmigung
nicht gegeben, der Planfeststellungsbeschluß ist daher rechtswidrig.
Derzeit ist der Betrieb des Tagebaus nicht in Frage gestellt. Vattenfall
selbst erwartet erst im September eine Annäherung des Tagebaus an
den Sicherheitsabstand von 50 m zum Hammergraben (an der engsten Stelle
im Südosten des Gebietes).
Nach Ansicht der GRÜNEN LIGA müßte Vattenfall bis zur
gerichtlichen Klärung ebenfalls auf die Inanspruchnahme einer wertvollen
Feuchtwiese bei Maust für umstrittene Kompensationsmaßnahmen
verzichten. Dort droht ein gesetzlich geschützter Biotop für
falsch geplante Maßnahmen zerstört zu werden. Ein botanisches
Gutachten dazu war von den Naturschutzverbänden bereits im Oktober
2006 dem Bergamt übergeben worden.
Die Klage der GRÜNEN LIGA Brandenburg wird von den Umweltorganisationen
BUND, NABU und ROBIN WOOD unterstützt.
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