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| Gericht stoppt
vorerst Abbaggerung der Lacomaer Teiche Das Verwaltungsgericht Cottbus hat am 28.02. entschieden,
dass Vattenfall sein Vorhaben der Beseitigung der Lacomaer Teiche sowie
des Hammergrabens einstweilen stoppen muss. Es wurde festgestellt, dass
die Genehmigung des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe
zum gegenwärtigen Zeitpunkt voraussichtlich rechtswidrig ist, da
diese mit den zwingenden Vorgaben für das Landschaftsschutzgebiet
nicht zu vereinbaren ist. Anderen, insbesondere europarechtlichen Argumenten für die Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses ist das Gericht indessen nicht gefolgt. Dies halten die beteiligten Naturschutzverbände für klar europarechtswidrig und werden den Beschluss diesbezüglich in den nächsten Tagen gründlich auswerten. Der Beschluss kann allerdings auch noch vom Oberverwaltungsgericht überprüft werden, wenn dieses von der beklagten Landesbergbehörde oder dem Energiekonzern Vattenfall angerufen wird. Bleibt es bei der aufschiebenden Wirkung, fällt die Entscheidung in einem mehrmonatigen Hauptsacheverfahren. Die GRÜNE LIGA Brandenburg führt das Verfahren mit Unterstützung der Umweltorganisationen BUND, NABU und ROBIN WOOD. Ein Hintergrundpapier zur fehlenden Notwendigkeit des Vorhabens für das Allgemeinwohl ist als pdf-Datei auf der Internetseite www.lacoma.info abrufbar. Am Sonntag, dem 4.3.2007 um 14:00 Uhr, findet zudem die monatliche öffentliche Wanderung durch die Lacomaer Teichlandschaft statt, zu der alle interessierten Bürger herzlich eingeladen sind. zurück zur Archivübersicht
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